AGB

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen (Online-Shop)

1. Geltungsbereich

1.1    OKS Spezialschmierstoffe GmbH, Ganghoferstrasse 47, D 82216 Maisach (nachfolgend: „OKS“, „wir“, oder „uns“) betreibt einen Online-Shop unter der Internetadresse shop.oks-germany.com (im Folgenden „Website“).

1.2     Diese Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, die über die Website angeboten, und ausschließlich von Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen bezogen werden (im Folgenden "Lieferung), und für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Auftragserteilung oder spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten die Bedingungen als angenommen. Geschäftsbedingungen unseres Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich; sie gelten nur im Falle unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht.

2. Benutzername und Passwort

Bestellungen können nur ausgeführt werden, wenn der Kunde auf der Website registriert ist. Bei der ersten Bestellung muss der Kunde einen Benutzernamen und ein Passwort angeben. Das System von OKS stellt sicher, dass ein Benutzername und ein Passwort nicht an mehrere Kunden vergeben werden können. Stimmt der Kunde den Nutzungsbedingungen zur Einrichtung eines Benutzerkontos nicht zu, kann OKS dem Kunden den Zugang zu der Website verweigern.

3. Vertragsschluss

3.1    Die Darstellung von Lieferungen auf unserer Website begründet kein Angebot für einen Kaufvertrag von OKS.

3.2     Durch Absenden des auf der OKS-Website bereitgestellten Bestellformulars an OKS gibt der Kunde ein verbindliches Angebot für einen Kaufvertrag mit OKS ab. Die Abgabe eines Angebots durch den Kunden erfolgt durch Eingabe aller erforderlichen Informationen im Rahmen des Bestellvorgangs und Absenden des Bestellformulars an OKS über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“. Vor Abgabe des Angebots kann der Kunde die von ihm eingegebenen Informationen überprüfen und etwaige Fehler korrigieren.

3.3     Nach Eingang der Bestellung des Kunden versendet OKS an den Kunden eine E-Mail, mit der der Erhalt seiner Bestellung bestätigt wird und die Bestelldetails angegeben werden (Bestellbestätigung). Die Bestellbestätigung von OKS stellt keine Annahmeerklärung des Vertragsangebots des Kunden dar, sondern dient lediglich zur Information.

3.4     Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, indem OKS das Angebot durch Versand der bestellten Ware konkludent annimmt oder ausdrücklich die Annahme erklärt, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.

3.5     OKS ist berechtigt, ein Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
 

4. Leistungsbeschreibung

4.1     Die Beschaffenheit des Liefer- und Leistungsgegenstandes wird abschließend durch die in den Produktinformationen und Sicherheitsdatenblättern ausdrücklich genannten Eigenschaften bestimmt; andere oder weitere Leistungsmerkmale der Lieferungen und Leistungen sind nicht geschuldet. Eine über diese ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung hinausgehende Gewährleistung, z.B. für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung, Nutzungsdauer, Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität, sonstige subjektive oder objektive Anforderungen oder Übereinstimmung mit Mustern oder Proben, wird nur übernommen, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Im Übrigen liegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich beim Kunden. Bitte beachten Sie dazu die produktspezifischen Angaben im Sicherheitsdatenblatt. Andere als die ausdrücklich vereinbarten Leistungsmerkmale oder sonstigen Beschaffenheiten der Lieferungen und Leistungen sind nicht geschuldet. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen einschließlich Farben, Rezepturen, Verfahren und Rohstoffeinsatz sowie Bestellmengen vor, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Anleitungen sowie Vorschriften oder Empfehlungen für Lagerung und Verwendung (im Folgenden „Anleitungen“), die über die Produktinformationen und Sicherheitsdatenblätter hinausgehen, sind nur dann Bestandteil des Liefergegenstandes und zu übergeben, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Wir sind berechtigt, diese Anleitungen auch erst mit der Lieferung zu übergeben oder in Lieferdokumenten auf sie hinzuweisen (z.B. durch Verweis auf entsprechende Internetseiten). Der Kunde ist verpflichtet, die Anleitungen sowie die einschlägigen Regelwerke wie z.B. DIN-Normen oder sonstige Branchenstandards zu beachten.

4.2     Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand (z.B. in Katalogen, Produktinformationen, elektronischen Medien, wie z.B. auf unsere Website, oder auf Etiketten) beruhen auf unseren allgemeinen Erfahrungen und Kenntnissen und stellen lediglich Richtwerte oder Kennzeichnungen dar. Sowohl diese Produktangaben als auch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale / Einsatzzwecke entbinden den Kunden nicht davon, die Eignung des Produktes für den beabsichtigten Verwendungszweck zu testen.

4.3     Angaben zu Beschaffenheit und Einsatzmöglichkeiten unserer Produkte beinhalten keine Garantien, insbesondere nicht gemäß §§ 443, 444, 639 BGB, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet.

4.4    OKS bezieht Rohstoffe und Primärverpackungen in der Regel von Lieferanten, die mindestens nach ISO 9001 zertifiziert sind. Sollte in Ausnahmefällen von nicht oder nach anderen Normen zertifizierten Lieferanten bezogen werden, werden diese durch andere geeignete Methoden (z.B. Lieferantenaudits, Lieferantenbewertung, Entwicklungsgespräche etc.) hinsichtlich ihres Qualitätsmanagementsystems überwacht und geführt.
 

5. Lieferung und Lieferzeit

5.1     Lieferzeitangaben sind - auch wenn mit dem Kunden ein Liefertermin vereinbart wurde - nur annähernd und unverbindlich, es sei denn, dass der Liefertermin ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart wurde. Ein bestätigter Liefertermin steht unter dem Vorbehalt richtiger, vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen, solange der Kunde nicht alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung von technischen Daten und Unterlagen, Genehmigungen sowie die Leistung einer Anzahlung oder die Beibringung einer Zahlungsgarantie ordnungsgemäß erfüllt hat.

5.2     Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

5.3     Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände, die eine termingerechte Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Lieferverpflichtung.

5.4     Die Rücknahme verkaufter mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.

5.5     Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigen uns , Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, soweit der Kunde nicht die Gegenleistung bewirkt oder auf unser Verlangen angemessene Sicherheit leistet.

6. Sicherheit

6.1     Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis sämtliche, auch bedingte Forderungen einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung haben, erfüllt sind; hierbei gelten alle Einzellieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für künftig entstehende Forderungen.

6.2     Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Kaufsache (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Der Veräußerung steht die Verwendung zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen durch den Kunden gleich.

6.3     Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.

6.4     Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Wir selbst werden die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser erstes schriftliches Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

6.5     Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung im Rahmen von Ziffer 6.2 und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, seine Zahlungen eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch.

6.6     Der Kunde verwahrt die in unserem (Mit-)Eigentum stehenden Sachen unentgeltlich für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und versichert sie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken.

6.7     Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen und unser Eigentumsrecht sowohl dem Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende Kosten hat der Kunde zu tragen.

6.8     Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Der Kunde stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) trägt der Kunde. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Ware kann der Kunde erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.

6.9     Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.

7. Preise und Zahlung

7.1     Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lieferwerk zuzüglich Mehrwertsteuer.

7.2     Unvorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Änderungen von Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstigen Kosten berechtigen uns zu entsprechenden Preisanpassungen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert berechnet werden. Sind bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.

7.3     Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.

7.4     Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet; ihre Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber.

7.5     Als Datum des Zahlungseingangs gilt der Tag, an dem der Betrag bei uns eingeht oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

7.6     Darüber hinaus sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, nach unserer Wahl noch ausstehende restliche Kaufpreisraten oder sonstige gegen den Kunden bestehende Forderungen fällig zu stellen sowie weitere Lieferungen aus diesem oder anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig zu machen.

7.7     Voraus- oder Abschlagszahlungen werden von uns nicht verzinst.

7.8    Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung von Zahlungen nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

8. Mangel und Ansprüche

8.1    Für Mängel der von uns gelieferten Ware haften wir nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

8.2     Der Kunde ist seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
 nachgekommen. Zeigt sich bei Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt.

8.3     Bei Lieferung mangelhafter Ware ist uns vor Beginn der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst Gelegenheit zum Aussortieren sowie nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu geben, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Ist uns dies nicht möglich oder kommen wir dem nicht unverzüglich nach, kann der Kunde insoweit vom Vertrag zurücktreten und die Ware auf unsere Gefahr zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit uns die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausführen lassen. Hierdurch entstehende Kosten tragen wir nach Maßgabe von Ziffer 9.

8.4    Wird der Mangel trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß Ziffer 8.2 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, kann der Kunde Nacherfüllung (nach unserer Wahl entweder durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache) verlangen.

8.5     Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.

8.6     Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises besteht nur, wenn der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden kann, die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder unzumutbar ist oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

8.7     Bei Beanstandungen hat der Kunde uns unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf Verlangen und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns vor, die Transportkosten sowie den Überprüfungsaufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.

8.8     Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel zurückzuführen ist auf Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, natürlichen Verschleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand.

8.9     Schadensersatz und Aufwendungsersatz kann nur nach Maßgabe von Ziffer 9 verlangt werden.

8.10     Bei Produkten, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, stehen dem Kunden die
vorgenannten Ansprüche nicht zu.

8.11    Die vorstehenden Regelungen zur Gewährleistung und allen sich daraus ergebenden Rechten sind abschließend. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, aufgrund von Werbeaussagen, konkludenter Handlung oder Handelsbrauch, bestehen nicht. Soweit gesetzlich zulässig, werden hiermit alle weitergehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, insbesondere solche, die sich auf eine durchschnittliche subjektive oder objektive Beschaffenheit, die Eignung für einen bestimmten Zweck, eine bestimmte Art der Verwendung oder die Freiheit von Rechten Dritter beziehen.

9. Haftung

9.1     Wir haften für Schadensersatzansprüche aller Art, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung (§§ 823 ff BGB), soweit uns, unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

9.2     Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (vertragswesentliche Pflichten), haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Vorstehende Regelung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

9.3    Für Schutzrechtsverletzungen haften wir entsprechend den vorstehenden Regelungen, wenn und soweit bei vertragsgemäßer Verwendung unserer Ware solche Schutzrechte verletzt werden, die in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit haben und zum Zeitpunkt unserer Lieferung veröffentlicht sind. Dies gilt nicht, soweit wir die Liefergegenstände nach vom Kunden übergebenen Zeichnungen, Modellen oder diesen gleichkommenden sonstigen Beschreibungen oder Angaben des Kunden hergestellt haben und nicht wissen oder im Zusammenhang mit den von uns entwickelten Erzeugnissen nicht wissen müssen, dass dadurch Schutzrechte verletzt werden. In diesem Fall haftet unser Kunde für bereits eingetretene oder noch eintretende Schutzrechtsverletzungen. Er ist verpflichtet, uns unverzüglich von bekannt werdenden möglichen oder behaupteten Schutzrechtsverletzungen zu unterrichten und uns von Ansprüchen Dritter und allen damit verbundenen Kosten und Aufwendungen freizustellen.

9.4    Unsere Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie nach §§ 445a, 445b, 478 BGB (Letztverkäuferregress) bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

9.5    Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

10. Verjährung

10.1    Für Ansprüche wegen Mängeln der gelieferten Produkte beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Gefahrübergang.

10.2    Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist.

10.3    Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.

11. Gewerbliche Schutzrechte Dritter

11.1    Falls wir nach vom Kunden vorgelegten Spezifikationen beauftragt wurden, haftet der Kunde für das Nichtbestehen von diesbezüglichen gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Rechten Dritter bzw. dass durch deren Nutzung kein geistiges Eigentum Dritter verletzt und ferner nicht gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstoßen wird, es sei denn, der Kunde hat dies nachweislich nicht zu vertreten.

11.2    Im Umfang seiner Haftung nach Ziffer 11.1 ist der Kunde verpflichtet, uns von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die Dritte aus Anlass oder im Zusammenhang mit den Lieferungen gegen uns richten. Diese Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auch auf sämtliche erforderlichen Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

12. Geheimhaltung

12.1    Vertrauliche Informationen“ sind alle von uns – gleich in welcher Form (schriftlich, mündlich, elektronisch etc.) – zugänglich gemachten oder vom Kunden über uns in Erfahrung gebrachten Informationen, Rezepturen, Aufzeichnungen, Verfahrensmethoden, Präsentationen, Software und sonstiges technisches und kaufmännisches Know-how sowie in Zusammenhang damit erzielte Arbeitsergebnisse, soweit diese als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Offenbarung oder der Natur der Information ergibt. Nicht als vertrauliche Informationen in diesem Sinne anzusehen sind jedoch Informationen, soweit (i) der Kunde diese selbst und unabhängig von dem Erhalt vertraulicher Informationen von uns entwickelt hat, (ii) diese im Zeitpunkt ihrer Offenlegung offenkundig waren oder später ohne sein Verschulden offenkundig werden, (iii) diese dem Kunden bereits bekannt waren oder später ohne für ihn erkennbaren Rechtsbruch bekannt werden, (iv) für diese eine behördliche oder gerichtliche Offenlegungspflicht oder ein gesetzlich zwingendes Offenlegungsrecht besteht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich und unter Beifügung dafür erforderlicher Nachweise zu informieren, wenn er sich auf einen der vorstehenden Ausnahmetatbestände uns gegenüber berufen möchte.

12.2    Der Kunde ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen auch über die Dauer der Geschäftsbeziehung hinaus geheim zu halten und sie auch im eigenen Betrieb nicht für Zwecke zu verwenden, die über den konkreten Vertragszweck des mit uns geschlossenen Vertrages hinausgehen. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich solchen Personen unmittelbar oder mittelbar zugänglich gemacht werden, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung Kenntnis der vertraulichen Informationen haben müssen und entsprechend der Vorgaben in dieser Ziffer 12 im gesetzlich zulässigen Rahmen zur Geheimhaltung verpflichtet worden sind. Über den Vertragszweck hinausgehend dürfen vertrauliche Informationen (insbesondere zugänglich gemachte Kostenvoranschläge, Entwürfe, Erfahrungsberichte, Geschäftsinformationen, Kundenlisten, Vertragsinformationen, Preise, Produktvolumina, Anwendungsgebiete der Produkte, Verfahrensbeschreibungen und Materialanalysen) nicht ohne unsere vorherige Zustimmung verändert, vervielfältigt oder veröffentlicht werden und auch nicht zur Anmeldung von eigenen Schutzrechten (z.B. Patenten oder Designs) oder solchen von Dritten verwendet werden.

12.3    Von uns übergebene Produktmuster etc. dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht hinsichtlich ihrer Zusammensetzung selbst oder durch Dritte analysiert, dekompiliert, modifiziert oder zerlegt werden ("Reverse Engineering").

12.4    Wir behalten uns jegliche Rechte an den durch uns offenbarten vertraulichen Informationen, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte, vor; jede Art von Lizenz daran bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Sämtliche zu Angeboten von uns übermittelte Unterlagen sind auf unser Verlangen jederzeit und jedenfalls dann zurückzugeben, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird. Ein Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf vertrauliche Informationen bzw. entsprechende Dokumente oder Materialien steht dem Kunden nicht zu.

12.5    Der vertraglich vereinbarte Schutz von vertraulichen Informationen nach dieser Ziffer 12 steht unabhängig und neben den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zum Informationsschutz (z.B. nach dem GeschGehG).

13. Einhaltung von Ausfuhrvorschriften, Freistellung

13.1    Wir beschränken uns auf die außenwirtschaftsrechtlichen Angaben wie handelspolitischer Warenursprung nach Außenwirtschaftsrecht und statistische Warennummer auf unseren Handelsrechnungen. Langzeitlieferantenerklärungen mit Präferenzursprungseigenschaft stellen wir grundsätzlich nicht aus. Die Einfuhr einer Ware ist vom nichtpräferenziellen Ursprung abhängig. Ein solcher Ursprungsnachweis führt grundsätzlich nicht zur Gewährung von Zollvergünstigungen.

13.2    Der Kunde verpflichtet sich, folgende Geschäfte in jedem Fall zu unterlassen
•    Geschäfte mit Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in einer Sanktionsliste nach EG-Verordnungen oder US-Ausfuhrbestimmungen genannt sind,
•    Geschäfte mit Embargo-Staaten, die verboten sind,
•    Geschäfte, für die erforderliche Genehmigungen, insbesondere Ausfuhrgenehmigungen, nicht vorliegen,
•    Geschäfte, die im Zusammenhang mit ABC-Waffen oder militärischer Endverwendung stehen könnten und für die die erforderlichen Genehmigungen nicht vorliegen.

13.3    Soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist der Kunde für die Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen (insbesondere über Einfuhr, Transport, Lagerung, Ausfuhr, Weiterveräußerung, Verwendung und Behandlung der Ware) verantwortlich. Der Kunde hat sich selbst über anwendbare Registrierungs-, Informations- und/oder Meldepflichten zu informieren und die Einhaltung dieser Pflichten insbesondere bei Einfuhr, Transport, Lagerung, Ausfuhr, Weiterveräußerung, Verwendung und Handhabung der Ware sicherzustellen. Der Kunde sichert zu, dass er im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit uns stets die anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Vorschriften einhalten wird und stellt uns im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung von allen Schäden frei.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Vereinbarungen

14.1     Der Kunde ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis abzutreten.

14.2     Erfüllungsort für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, insbesondere aus unseren Lieferungen, ist der jeweilige Ort, von dem aus die Lieferung erfolgt.
14.3     Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen, insbesondere aus unseren Lieferungen, ist München. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Streitigkeiten über die Entstehung und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.

14.4     Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seines Internationalen Privatrechts, soweit es auf die Geltung einer anderen Rechtsordnung verweist. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods) ist ausgeschlossen.


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