AGB

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen (Online-Shop)

 

Geltung

OKS Spezialschmierstoffe GmbH, Ganghoferstrasse 47, D 82216 Maisach (nachfolgend: „OKS“, „wir“, oder „uns“) betreibt einen Online-Shop unter der Internetadresse shop.oks-germany.com (im Folgenden „Website“). 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, die über die Website angeboten, und ausschließlich von Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen bezogen werden (im Folgenden "Lieferung"). Anders lautende Bedingungen unseres Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich; sie gelten nur im Falle unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht. 

 

Benutzername und Passwort

Bestellungen können nur ausgeführt werden, wenn der Kunde auf der Website registriert ist. Bei der ersten Bestellung muss der Kunde einen Benutzernamen und ein Passwort angeben. Das System von OKS stellt sicher, dass ein Benutzername und ein Passwort nicht an mehrere Kunden vergeben werden können. Stimmt der Kunde den Nutzungsbedingungen zur Einrichtung eines Benutzerkontos nicht zu, kann OKS dem Kunden den Zugang zu der Website verweigern.

 

Vertragsschluss

Die Darstellung von Lieferungen auf unserer Website begründet kein Angebot für einen Kaufvertrag von OKS.

Durch Absenden des auf der OKS Website bereitgestellten Bestellformulars an OKS gibt der Kunde ein verbindliches Angebot für einen Kaufvertrag mit OKS ab. Die Abgabe eines Angebots durch den Kunden erfolgt durch Eingabe aller erforderlichen Informationen im Rahmen des Bestellvorgangs und Absenden des Bestellformulars an OKS über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“. Vor Abgabe des Angebots kann der Kunde die von ihm eingegebenen Informationen überprüfen und etwaige Fehler korrigieren.

Nach Eingang der Bestellung des Kunden versendet OKS an den Kunden eine E-Mail, mit der der Erhalt seiner Bestellung bestätigt wird und die Bestelldetails angegeben werden (Bestellbestätigung). Die Bestellbestätigung von OKS stellt keine Annahmeerklärung des Vertragsangebots des Kunden dar, sondern dient lediglich zur Information.

Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, indem OKS das Angebot durch Versand der bestellten Ware konkludent annimmt oder ausdrücklich die Annahme erklärt, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.

OKS ist berechtigt, ein Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

Leistungsbeschreibung

Die Beschaffenheit des Liefergegenstands wird abschließend durch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale (z.B. Spezifikationen, Kennzeichnungen, Freigabe, sonstige Angaben) beschrieben. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung wird nur insoweit übernommen, als dies ausdrücklich vereinbart ist; im Übrigen obliegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich dem Kunden. Bitte beachten Sie dazu die produktspezifischen Angaben auf der Website und im Sicherheitsdatenblatt. Andere als die ausdrücklich vereinbarten Leistungsmerkmale oder sonstigen Beschaffenheiten der Lieferungen sind nicht geschuldet. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen einschließlich Farben, Rezepturen, Verfahren und das Einsetzen von Rohstoffen vor sowie in Fällen Höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Umständen wie Lieferengpässen, die OKS ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden nicht zu vertreten hat, Abweichungen von den Bestellmengen vor, soweit dies dem Kunden nicht unzumutbar ist.

Angaben zum Liefergegenstand (z.B. in Katalogen, Produktinformationen, elektronischen Medien, wie z.B. auf unsere Website, oder auf Etiketten) beruhen auf unseren allgemeinen Erfahrungen und Kenntnissen und stellen lediglich Richtwerte oder Kennzeichnungen dar. Sowohl diese Produktangaben als auch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale / Einsatzzwecke entbinden den Kunden nicht davon, die Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck des Produktes zu testen.

Angaben zu Beschaffenheit und Einsatzmöglichkeiten unserer Produkte beinhalten keine Garantien, insbesondere nicht gemäß §§ 443, 444, 639 BGB, es sei denn, diese werden ausdrücklich als solche bezeichnet.

 

Lieferung und Lieferzeit

Lieferzeitangaben sind nur annähernd und unverbindlich, es sei denn, dass der Liefertermin ausdrücklich als fix vereinbart wurde. Ein bestätigter Liefertermin steht unter dem Vorbehalt der richtigen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen, solange der Kunde nicht seine Verpflichtungen, wie z.B. die Beibringung technischer Daten und Unterlagen, Genehmigungen sowie eine Anzahlung oder die Übergabe einer Zahlungsgarantie ordnungsgemäß erfüllt hat.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden nicht unzumutbar ist. In diesem Fall fallen Lieferkosten nur einmal an.

Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Lieferverpflichtung.

Die Rückgabe verkaufter, mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigen uns , Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, soweit der Kunde nicht die Gegenleistung bewirkt oder auf unser Verlangen angemessene Sicherheit leistet.

Die Schadenersatzhaftung von OKS für Verzug, Nichtleistung oder -lieferung richtet sich nach Ziffer 9.

 

Sicherheiten, Exportkontrollrechtliche Vorgaben

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns erbrachten Lieferungen vor, bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Kunden aus unserer Geschäftsverbindung haben, erfüllt sind; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Vorstehende Regelungen gelten auch für künftig entstehende Forderungen.

Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen; dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Kaufsache (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) ab. Der Veräußerung steht die Verwendung zur Erfüllung von Werkoder Werklieferungsverträgen durch den Kunden gleich.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.

Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Wir werden selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf unser erstes schriftliches Verlangen hin verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. 

Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung im Rahmen von Ziffer 6.2 und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder seine uns gegenüber obliegenden vertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllt. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch.

Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken versichern.

Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt. Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl den Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende Kosten hat der Besteller zu tragen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Lieferungen zurückzunehmen; der Besteller stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Bestellers. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Lieferungen kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.

Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.

Der Kunde verpflichtet sich, folgende Geschäfte in jedem Fall zu unterlassen:

  • Geschäfte mit Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die auf einer Sanktionsliste nach EGVerordnungen oder US-Exportvorschriften stehen
  • Geschäfte mit Embargostaaten, die verboten sind
  • Geschäfte, für die die erforderliche Genehmigungen, insbesondere Ausfuhrgenehmigungen, nicht vorliegen
  • Geschäfte, die in Zusammenhang mit ABC-Waffen oder militärischer Endverwendung erfolgen könnten und für die die erforderlichen Genehmigungen nicht vorliegen

Wir beschränken uns auf die außenwirtschaftsrechtlichen Angaben wie handelspolitischen Warenursprung nach dem Außenwirtschaftsrecht und der statistischen Warennummer in unseren Handelsrechnungen. Generell erstellen wir keine Langzeitlieferantenerklärung mit Präferenzursprungseigenschaft. Die Einfuhr einer Ware ist vom nichtpräferentiellen Ursprung abhängig. Ein derartiger Ursprungsnachweis führt grundsätzlich nicht zur Einräumung zollrechtlicher Vorteile.

 

Preise und Zahlung

Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer.

Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Kostenänderungen berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.

Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen.

Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber.

Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt.

Ferner dürfen wir bei Zahlungsverzug des Kunden nach unserer Wahl noch ausstehende restliche Kaufpreisraten oder sonstige gegen den Kunden bestehende Forderungen fällig stellen sowie weitere Lieferungen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig machen.

Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht.

Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

Ansprüche wegen Mängeln

Wir haften für Mängel der von uns erbrachten Lieferungen nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:

Der Kunde hat seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllen.

Bei Erbringung mangelhafter Lieferungen ist uns vor Beginn der Verwendung/Fertigung (z.B. Bearbeitung oder Einbau) durch den Kunden zunächst Gelegenheit zum Aussortieren sowie zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung zu geben, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Können wir dies nicht durchführen oder kommen wir dem nicht nach, so kann der Kunde insoweit vom Vertrag zurücktreten sowie die Ware auf unsere Gefahr zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit uns die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausführen lassen. Hierdurch entstehende Aufwendungen tragen wir nach Maßgabe von Ziffer 9.

Wird der Mangel trotz Beachtung der Obliegenheit gemäß Ziffer 8.2 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, kann der Kunde Nacherfüllung (nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung) verlangen.

Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Lieferung auf Verlangen zurückzugewähren.

Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Lieferungen zu geben; insbesondere ist uns die beanstandete Lieferung auf Wunsch und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Kunden mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vor, sofern dieser die unberechtigte Beanstandung zu vertreten hat.

Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Fehler auf die Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, natürlichen Verschleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen ist.

Schadensersatz und Aufwendungsersatz kann nur nach Maßgabe von Ziffer 9 verlangt werden.

Für Produkte, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, stehen dem Kunden die vorgenannten Ansprüche nicht zu.

Bei Ansprüchen wegen Mängeln der von uns erbrachten Lieferungen beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche (mit Ausnahme des Schadenersatzes) ein (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware.

 

Haftung 

Wir haften für Schadensersatzansprüche aller Art, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung (§§ 823 ff BGB), soweit uns, unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Bei Schäden resultierend aus der Verletzung vertragswesentlicher Hauptleistungs- oder Nebenpflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachfolgend „vertragswesentliche Pflichten“), haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt sich unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 

Bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die keine vertragswesentliche Pflichten sind, haftet OKS nicht.

Bei anfänglicher Unmöglichkeit gilt die Haftungsbegrenzung gemäß Ziffer 9.1 und 9.2 entsprechend, sofern OKS das Leistungshindernis leicht fahrlässig unbekannt war.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden (Leben, Körper, Gesundheit). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.

Soweit die Haftung von OKS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. 

Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadenersatzansprüche, für die nach dieser Ziffer 9 die Haftung von OKS beschränkt ist, in einem (1) Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Vereinbarungen

Der Kunde ist zur Abtretung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit unserer vorherigen Zustimmung berechtigt.

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere aus unseren Lieferungen ist der jeweilige Standort, von dem die Lieferung ausgeführt wird. 10.3 Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere aus unseren Lieferungen, ist München. Dieser Gerichtsstand gilt ebenfalls für Streitigkeiten um die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch bei den für seinen Sitz zuständigen Gerichten zu verklagen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundsrepublik Deutschland unter Ausschluss seines internationalen Privatrechts, soweit es auf die Geltung einer anderen Rechtsordnung verweist. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sale of Goods) ist ausgeschlossen. 

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